Bewährte Praktiken

Bewährte Praktiken im Veröffentlichungsprozess
in der Zeitschrift “Central European Political Studies” ISSN 1426-8876

Die angegebenen Zuständigkeiten der Redakteure, Autoren und Gutachter von Central European Political Studies beruhen auf dem Dokument COPE Code of Conduct, Guidelines on Good Publication Practice, Code of Conduct and Best Practices Guidelines for Journal Editors.

Veröffentlichung Ethik- und Fehlverhaltenserklärung

Veröffentlichung Ethik- und Fehlverhaltenserklärung für die „Środkowoeuropejskie Studia Polityczne“ ISSN 1426-8876

Die „Środkowoeuropejskie Studia Polityczne“ bietet ein Forum für die Präsentation von Forschungsergebnissen, Gedankenaustausch und Diskussionen über Theorie und Praxis, die die Politikwissenschaft heute ausmachen. Die veröffentlichten Artikel und Rezensionen stammen von Autoren aus ganz Polen und dem Ausland.

Der Redaktionsausschuss von „Środkowoeuropejskie Studia Polityczne“ ist unter anderem dafür zuständig, Publikationsmissbrauch zu verhindern. Unethisches Verhalten ist inakzeptabel und die Redaktion von „Środkowoeuropejskie Studia Polityczne“ toleriert keinerlei Plagiate.

Autoren, die Artikel einreichen, müssen versichern, dass der Manuskriptinhalt original ist. Darüber hinaus sind die Autoren der zur Veröffentlichung empfohlenen Artikel verpflichtet, zu versichern, dass es sich bei ihrem Artikel um eine Originalarbeit handelt und diese nicht anderweitig veröffentlicht, eingereicht oder in irgendeiner Form angenommen wurde.

Die folgenden Pflichten für Herausgeber, Autoren und Gutachter innerhalb der „Środkowoeuropejskie Studia Polityczne“ basieren auf dem COPE-Verhaltenskodex.

Das Team „Środkowoeuropejskie Studia Polityczne“ verpflichtet sich uneingeschränkt zur guten Veröffentlichungspraxis und übernimmt die Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten und Verantwortlichkeiten, wie sie im COPE-Verhaltenskodex festgelegt sind.

 

PFLICHTEN DES HERAUSGEBERS

  1. Veröffentlichungsentscheidungen

Basierend auf der Überprüfung durch die Redaktion kann der Herausgeber das Manuskript annehmen oder ablehnen oder es zur Änderung einsenden.

  1. Überprüfung der Manuskripte

Der Herausgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass jedes Manuskript zunächst durch den Herausgeber evaluiert wird, der gegebenenfalls geeignete Mittel einsetzt, um die inhaltliche Originalität des Manuskripts zu prüfen. Nach bestandener Prüfung wird das Manuskript zwei Gutachtern zur Doppelblindbegutachtung vorgelegt, die jeweils eine Empfehlung zur Veröffentlichung des Manuskripts in der vorliegenden Form oder zur Änderung oder Ablehnung abgeben.

  1. Faire Bewertung

Der Herausgeber stellt sicher, dass jedes Manuskript, das bei der „Środkowoeuropejskie Studia Polityczne“ eingegangen ist, auf seinen intellektuellen Inhalt geprüft wird, ohne Rücksicht auf Geschlecht, Geschlecht, Rasse, Religion, Staatsbürgerschaft usw. des Autors.

  1. Vertraulichkeit

Der Herausgeber hat sicherzustellen, dass Informationen über von den Autoren eingereichte Manuskripte vertraulich behandelt werden.

  1. Offenlegung und Interessenkonflikte

Der Herausgeber der „Środkowoeuropejskie Studia Polityczne“ darf unveröffentlichte Materialien, die in eingereichten Manuskripten offengelegt wurden, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des/der Autor(s) für seine/ihre eigene Forschung verwenden.

 

PFLICHTEN DER AUTOREN

  1. Berichtsstandards

Autoren sollten ihre ursprüngliche Forschung genau darstellen und ihre Bedeutung objektiv diskutieren. Die Manuskripte folgen den redaktionellen Anforderungen der Einreichungsrichtlinien der „Środkowoeuropejskie Studia Polityczne“.

  1. Originalität

Autoren müssen sicherstellen, dass ihre Arbeit vollständig original ist.

  1. Mehrfache, redundante oder gleichzeitige Veröffentlichung

Der Autor sollte dasselbe Manuskript nicht gleichzeitig bei mehr als einer Zeitschrift einreichen. Es wird auch erwartet, dass der/die Autor(en) keine redundanten Manuskripte oder Manuskripte, die dieselbe Forschung beschreiben, an mehreren Veröffentlichungsorten veröffentlichen, nachdem das ursprüngliche Manuskript zur Veröffentlichung angenommen wurde.

  1. Quellenangabe

Autor(en) sollten alle Datenquellen angeben, die in der Forschung verwendet wurden, und Veröffentlichungen zitieren, die Einfluss auf die Forschungsarbeit hatten.

  1. Urheberschaft des Papiers

Die Autorenschaft sollte nur auf diejenigen beschränkt werden, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung und/oder Interpretation der eingereichten Studie geleistet haben. Andere, die einen wesentlichen Beitrag geleistet haben, sollten als Co-Autoren aufgeführt werden. Autoren sollten auch sicherstellen, dass alle Autoren und Co-Autoren die endgültige eingereichte Version des Manuskripts und ihre Aufnahme als Co-Autoren gesehen und genehmigt haben.

  1. Datenzugriff und -aufbewahrung

Autoren sollten Rohdaten zu ihrem Manuskript zur redaktionellen Überprüfung bereitstellen und müssen diese Daten aufbewahren.

  1. Offenlegung der finanziellen Unterstützung

Alle Quellen der finanziellen Unterstützung, falls vorhanden, sollten klar offengelegt werden.

  1. Grundlegende Fehler in veröffentlichten Arbeiten

Wenn ein Autor einen wesentlichen Fehler oder eine Ungenauigkeit in seinem eingereichten Manuskript entdeckt, muss der Fehler oder die Ungenauigkeit dem Herausgeber gemeldet werden.

PFLICHTEN DER PRÜFER

  1. Vertraulichkeit

Manuskriptgutachter, Herausgeber und Redaktion dürfen keine Informationen über eingereichte Manuskripte preisgeben. Alle eingereichten Manuskripte sind als vertrauliche Information zu behandeln.

  1. Quellenangabe

Manuskriptprüfer müssen sicherstellen, dass die Autoren alle Datenquellen angegeben haben, die in der Forschung verwendet wurden. Jede Art von Ähnlichkeit oder Überschneidung zwischen den betrachteten Manuskripten oder mit anderen veröffentlichten Arbeiten, von denen der Gutachter persönliche Kenntnis hat, muss dem Herausgeber unverzüglich mitgeteilt werden.

  1. Standards der Objektivität

Die Überprüfung der eingereichten Manuskripte erfolgt objektiv und die Gutachter müssen ihre Ansichten klar und mit unterstützenden Argumenten zum Ausdruck bringen.

  1. Schnelligkeit

Wenn ein Gutachter der Ansicht ist, dass es ihm/ihr nicht möglich ist, die in einem Manuskript berichtete Forschung innerhalb der festgelegten Richtlinien oder innerhalb der festgelegten Zeit zu prüfen, sollte er/sie den Herausgeber benachrichtigen, damit eine genaue und rechtzeitige Prüfung sichergestellt werden kann.

  1. Interessenkonflikt

Alle Gutachter sollten in keinem Interessenkonflikt in Bezug auf die Forschung, die Autoren und/oder die Fördereinrichtungen stehen.